Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat am 17. Dezember 2021 entschieden: Was für Autos seit 2014 in der Schweiz ein Muss ist, wird jetzt auch ab dem 1. April 2022 für E-Bikes obligatorisch: Tagsüber mit Licht fahren. Diese Pflicht gilt für alle E-Bikes (auch für solche die nur bis 25km/h unterstützen), unabhängig vom Einsatzgebiet sowohl auf der Strasse wie auch auf unbefestigten Wegen. Ob E-Mountainbike, E-Citybike oder E-Tourenbike - das Licht muss tagsüber eingeschaltet bleiben. Ein weisses Vorder- und ein rotes Rücklicht. Dies soll die Sichtbarkeit im Verkehr erhöhen und somit Unfälle minimieren. Im VeloStudio findest du eine grosse Auswahl an entsprechender Beleuchtung für vorne und hinten.